RA Korting, RA Schirpke, RAin Pflüger

Notariat

Im Rahmen einer notariellen, rechtlichen Beratung werden individuell auf Ihr Bedürfnis abgestimmte Verträge entworfen, formuliert und beurkundet. Unterstützt wird der Notar Hans-Jörg Korting hierbei von zwei Württembergischen Notariatsassessoren/-innen und einer Notarfachwirtin.

Schwerpunkte:

  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Grundstückserwerb / Kaufvertrag
  • Familenrecht und Erbrecht
  • Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
  • Erbscheinsantrag

Unterstützend können Sie das entsprechende Formular vorausfüllen und per E-Mail an uns versenden oder für den Termin ausdrucken. Hier finden Sie die Formulare.

Aufgaben und Tätigkeitsbereiche des Notars

Vorsorgende Rechtspflege

Notarinnen und Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich Notarinnen und Notare jedoch um Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld.

Der Notar ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Rechtsberater und Betreuer sämtlicher am notariellen Verfahren Beteiligter und als solcher zur Verschwiegenheit gegenüber Jedermann verpflichtet. Der Notar steht Ihnen und Ihren Vertragspartnern somit als verschwiegener und unparteiischer Berater auch in komplexen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Höchste Qualität

Notarinnen und Notare verbinden höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsethos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Volljuristen bestellt, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen.

Das Gesetz schreibt bei bestimmten Rechtsgeschäften die Form der notariellen Beurkundung vor, um eine qualifizierte Beratung und den vollen Beweis über die beurkundeten Tatsachen sicherzustellen. Dazu gehören im Grundstücksrecht etwa die Beurkundung eines Kauf-, Schenkungs- oder Übertragungsvertrags über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung, im Familienrecht die Beurkundung eines Ehe oder Partnerschaftsvertrages sowie Vereinbarungen im Zusammenhang mit einer Trennung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, im Erbrecht die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen, im Gesellschaftsrecht die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags einer GmbH, der Verkauf und die Übertragung von Anteilen an einer GmbH sowie die Beurkundung der Satzung einer Aktiengesellschaft. Notare errichten auch vollstreckbare Urkunden; aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten Urteilen eines Gerichts die Zwangsvollstreckung statt.

Ist vom Gesetz die öffentliche Beglaubigung vorgesehen, so wird die Unterschrift des Erklärenden vom Notar beglaubigt. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit Eintragungen in öffentliche Register wie Grundbuch oder Handelsregister vorgeschrieben. Die für die Einreichung bei den Registern erforderlichen Texte werden ebenfalls vom Notar entworfen. Der Notar ist auch zuständig für Beglaubigung von Handzeichen und von Abschriften.

Darüber hinaus werden Notare auch bei solchen Rechtsgeschäften beratend, gestaltend und protokollierend tätig, die nach dem Gesetz nicht notwendig vor dem Notar vorgenommen werden müssen. Hierzu gehört etwa die Beurkundung von General- und Vorsorgevollmachten und Patientenverfüg ungen.

Gleichmäßiger Zugang

Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Beratung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebührensystem vor: Jeder kann sich einen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit sich die Notarin oder der Notar genommen hat.